Kleinkläranlagenzwang und neue Standards – damit wir nicht vor Jahresende im Erzgebirge großen Mist erleben

Ich habe wieder Post bekom­men, dies­mal zum The­ma Klein­kläran­la­gen. Es mag absurd klin­gen, aber das The­ma schwirrt schon seit Län­gerem durch meinen Kopf und mich wun­dern, warum es nicht schon längst in aller Munde ist.

Die Fak­ten:

  • Am 31.12.2015 müssen alle Pri­vathaushalte an eine geset­zeskon­for­men Kläran­lage angeschlossen sein, um ins Abwasser­netz ein­leit­en zu kön­nen.
  • Teil­weise kön­nen das die Kom­munen nicht leis­ten. Dies bet­rifft vor allem abgele­gene Wohn­la­gen. In kom­mu­nalen Abwasserbe­sei­t­i­gungskonzepten wurde dann, mit Rats­beschlüssen unter­set­zt, diese Pflich­tauf­gabe über­tra­gen – näm­lich an die Bürg­erin­nen und Bürg­er selb­st.
  • Das Säch­sis­che Wasserge­setz überträgt de fac­to dort, wo die Kom­munen der Pflich­tauf­gabe nicht nachkom­men, die Auf­gabe der Unter­hal­tung ein­er geset­zeskon­for­men KIäran­lage an die Bürg­erin­nen und Bürg­er, die Haushalte.
  • Alle, die dieser Auf­forderung nicht bis zum 31.12.2015 nachkom­men, machen sich straf­bar und müssen mit empfind­lichen Strafen rech­nen.

Unsere Mei­n­ung als LINKE dazu:

  • Die ursprüngliche Idee der europäis­chen Geset­zesini­tia­tive ist, dass es um eine Verbesserung der Wasserqual­ität geht. Dem Ansin­nen ist nichts ent­ge­gen zu set­zen. Wass­er ist als Lebens­grund­lage ein hohes Gut.
  • Wie allerd­ings die Verbesserung der Wasserqual­ität umge­set­zt wird und ob nun ger­ade die vor zwei Jahren beschlossene Änderung des Säch­sis­chen Wasserge­set­zes der richtige Weg ist, da haben wir unsere Zweifel.
  • Abwass­er ist bei aller Logik Auf­gabe der Kom­munen. Deshalb fordern wir eine ordentliche Finan­zausstat­tung der Kom­munen und Land­kreise, um ihnen die notwendi­gen Hand­lungsspiel­räume zu geben.
  • Die Kom­munen haben mit sog. Abwasserbe­sei­t­i­gungs­ge­set­zen in den Gemein­deräten beschlossen, wo der kom­mu­nale Betrieb / Ver­band zen­tral anschließt und wo nicht.
  • Durch diese Entschei­dun­gen und das Gesetz in Verbindung wer­den Ver­braucherIn­nen in Haf­tung genom­men für eine Auf­gabe der öffentlichen Daseinsvor­sorge. Das hal­ten wir für falsch.
  • Das Gesetz trifft in erster Lin­ie Pri­vathaushalte, darunter auch viele Haushalte, die sich eine neue Kläran­lage gemäß Förder­richtlin­ien nicht leis­ten kön­nen.

Was haben wir bish­er getan:

  • Unsere Land­tagsab­ge­ord­nete Jana Pin­ka und vorher Andrea Roth haben z.B. dafür gekämpft, dass die Frist ver­längert wird bis ins Jahr 2022, um die notwendi­gen Rah­menbe­din­gun­gen zu schaf­fen.
  • Weit­er­hin hat Dr. Jana Pin­ka hin­ter­fragt, wie viele betrof­fene Haushalte denn bish­er nicht geset­zeskon­form angeschlossen seien ans Abwasser­netz. Es han­delt sich um sage und schreibe 240.000 Ein­wohner­In­nen in Sach­sen.
  • Derzeit haben wir eine kleine Anfrage an die Staat­sregierung gestellt, wie viele der Haushalte, die eine neue Kläran­lage brauchen Trans­fer­leis­tun­gen nach SGBII beziehen. Weit­er­hin ver­muten wir, dass auch viele Rent­ner­in­nen und Rent­ner betrof­fen sind.
  • Die vom Freis­taat beschlossene Förder­richtlin­ie für die geset­zeskon­for­men Anla­gen sieht einen Zuschuss von 1500 Euro vor. Das sind bei geschätzten 8500 Euro Kosten für Viele nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

In Summe ist das alles ein Und­ing und wird viel zu wenig the­ma­tisiert.

Wie werde ich als Lan­drätin aktiv?

Da es sich um ein Lan­des­ge­setz han­delt und die CDU/SPD ver­mut­lich nicht bere­it ist, hier einzu­lenken, liegt hier Schw­er­star­beit vor mir. Aber ich sehe Möglichkeit­en und werde all diese Möglichkeit­en auss­chöpfen.

Erstens werde ich über den Land­kreistag das The­ma gemein­sam mit den anderen Flächenkreisen so for­muliert an die Staat­sregierung tra­gen, dass drin­gen­der Hand­lungs­be­darf beste­ht. Inwiefern das in einem CDU-dominierten Land­kreistag möglich ist, wird sich zeigen. Aber den Ver­such würde ich machen.

Zweit­ens werde ich als Lan­drätin auf den Umwelt­min­is­ter zuge­hen und ihn bit­ten, die sog. „ermessenslei­t­en­den Hin­weise“ auszuweit­en. Derzeit sind diese auf zum Beispiel Umsied­lungs­ge­bi­ete in Braunkohlege­bi­eten beschränkt oder es reicht der Nach­weis ein­er Beauf­tra­gung zur Errich­tung ein­er Kläran­lage bis zum 31.12.2015. Hier würde ich beim Min­is­ter darum bit­ten, dass auch Härte­fälle vom frist­gemäßen Umset­zen des Geset­zes befre­it wer­den müssen und schauen, welche anderen sin­nvollen Aus­nah­men noch aufgenom­men wer­den kön­nen. Hier gibt es mehr Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen.

Drit­tens hat sich die Staat­sregierung Rück­la­gen in Höhe von 68 Mil­lio­nen Euro für aus der Abwasser­ab­gabe geschaf­fen. Hier werde ich dafür kämpfen, dass für die Errich­tung von Klein­kläran­la­gen Son­der­förderun­gen beantragt wer­den kön­nen, die unter sozialen Gesicht­spunk­ten vergeben wer­den und einen größeren Anteil der Kosten als die bish­erige Förderung für die Ver­brauch­er deck­en. Eine weit­ere, mein­er Mei­n­ung nach nicht zufrieden­stel­lende Möglichkeit, ist die Ver­gabe von zinslosen Dar­lehen mit langer Laufzeit – wen­ngle­ich hier die Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er nur für den Moment ent­lastet wer­den und auf Jahre hin belastet sind.

Das sind meine ersten Ideen dazu. Ich kann zum The­ma in jedem Falle auf die Kom­pe­tenz von unseren Abge­ord­neten im Säch­sis­chen Land­tag zurück­greifen bzw. auch eng mit den Ini­tia­tiv­en zusam­me­nar­beit­en, um hier größt­möglichen Schaden für die hier leben­den Men­schen zu ver­hin­dern.

Es kann nicht ange­hen, dass finanziell schwächere Men­schen ihr Wohneigen­tum verkaufen müssen, weil ihre Kläran­lage nicht mehr den neuesten Stan­dards entspricht und sie kaum Förderung bekom­men. Genau­so wenig ist für mich nachvol­lziehbar, dass auch Rent­ner­in­nen und Rent­ner noch gezwun­gen sind, diese Investi­tion allein weg­tra­gen müssen. Ich bleibe beim Grund­satz, dass Abwass­er Auf­gabe der öffentlichen Daseinsvor­sorge ist und set­ze mich genau dafür ein.


 

Aus dem Koali­tionsver­trag der CDU-SPD Koali­tion:

Die Koali­tion­spart­ner wollen die Wassergüte weit­er verbessern, damit in säch­sis­chen Flüssen und Seen der Arten­re­ich­tum weit­er zunimmt und die Ziele der Wasser­rah­men­richtlin­ie erre­icht wer­den. Die Koali­tion­spart­ner ver­fol­gen eine Abwasser­poli­tik als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvor­sorge. Die im Säch­sis­chen Wasserge­setz § 50 Absatz 1 fest­geschriebene kom­mu­nale Pflicht zur Abwasserbe­sei­t­i­gung bleibt beste­hen. Die Kom­munen sollen eigen­ständig entschei­den, ob sie diese Auf­gabe selb­st oder in Zusam­me­nar­beit mit Drit­ten wahrnehmen wollen. Gewässer­schutz in Sach­sen bleibt eine große Her­aus­forderung. Der im ländlichen Raum zu real­isierende dezen­trale Aus­bau der Abwasser­entsorgung soll im Rah­men der Umset­zung der EU-Wasser­rah­men­richtlin­ie bis 2015 auf der Grund­lage der beste­hen­den Förderung umge­set­zt wer­den. Die finanzielle Ausstat­tung der Förder­richtlin­ie für Investi­tio­nen in dezen­trale öffentliche Lösun­gen ist (bis Ende 2015) gewährleis­tet. Wir ermuti­gen die kom­mu­nale Ebene, ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht zu wer­den und die Ermessenslei­t­en­den Hin­weise in Anwen­dung zu brin­gen. Den Kom­munen bzw. Abwasserzweck­ver­bän­den obliegt eine umwelt­fach­liche, finanzielle und tech­nis­che Beratungspflicht für die Bürg­erin­nen und Bürg­er, die eine pri­vate Klein­kläran­lage erricht­en wollen. Dabei sollen die Leis­tun­gen des Bil­dungs- und Demon­stra­tionszen­trums für dezen­trale Abwasser­be­hand­lung — BDZ e.V. genutzt wer­den

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