Gericht setzt Grenzen für zusätzlichen Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer / Feiks: Beitragssystem umbauen!

Die Erhe­bung des zusät­zlichen Rund­funkbeitrags für Hotel- und Gästez­im­mer sowie Ferien­woh­nun­gen ist nur in den­jeni­gen Fällen mit dem Grundge­setz vere­in­bar, in denen Betrieb­sstät­ten­in­hab­erIn­nen durch die Bere­it­stel­lung von Emp­fangs­geräten oder eines Inter­net­zu­gangs die Möglichkeit bieten, das öffentlich-rechtliche Rund­funkange­bot dort auch zu nutzen. Das hat das Bun­desver­wal­tungs­gericht gestern entsch­ieden.

Antje Feiks, Medi­en­poli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion, erk­lärt dazu:

„Die Entschei­dung des Bun­desver­wal­tungs­gericht­es  beseit­igt eine der gravierend­sten Ungerechtigkeit­en des beste­hen­den Rund­funkbeitragssys­tems. Ins­beson­dere Hos­tels und Ver­mi­eter pri­vater Gästez­im­mer, die ganz bewusst auf Fernse­her und WLAN in den Zim­mern verzicht­en, waren von dieser Absur­dität betrof­fen. Die jahre­lan­gen Bemühun­gen der LINKEN, auf par­la­men­tarischen Weg diesen Unsinn zu beseit­i­gen, bekom­men damit juris­tis­chen Rück­en­wind durch das Bun­desver­wal­tungs­gericht.

Anlässlich dieser Entschei­dung erneuere ich die Forderung, mit­tel­fristig die anachro­nis­tis­che Erhe­bung der Rund­funkbeiträge auf Woh­nun­gen, Betrieb­sstät­ten, Fahrzeuge und Hotelz­im­mer  durch eine einkom­mens­ab­hängige Erhe­bung des Rund­funkbeitrages auf erwach­sene Per­so­n­en zu erset­zen. Diese würde der heuti­gen Medi­en­wirk­lichkeit mit Emp­fangsmöglichkeit­en bzw. Online-Anbindung in fast allen Lebensla­gen gerecht.“