Aufgaben der Landesgeschäftsführung DIE LINKE. Sachsen und Informationen zu meiner Amtsführung
Aufgaben
Die Landesgeschäftsführung der LINKEN Sachsen erhält in der Regel einen Dienstvertrag. Die Vergütung für die Landesgeschäftsführung ist seit 2009 gleich geblieben, da die Stelle nicht dem Tarifvertrag unterliegt und es eine der wenigen Möglichkeiten ist, um Kosten zu sparen. Es handelt sich schließlich um Beiträge der Mitglieder. Im Dienstverhältnis geht es dabei nicht um die Erfüllung einer Wochenstundenzahl, sondern Aufgabenerfüllung. Diese Aufgaben sind extrem vielfältig und spannend. Wenn man mit dem Herzen dabei ist, bekommt man das alles hin.
Folgende Punkte habe ich in einer Stellenbeschreibung unterschrieben, die mir als Aufgaben zugeschrieben wurden. Die meisten ergeben sich aus der Landessatzung:
- Führen der Geschäfte des Landesverbandes im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden (Rahmenplanung erarbeiten zur Entscheidung in Gremien, Vorschläge zur Strategieentwicklung als Diskussionsgrundlage unterbreiten; Personal- und Organisationsplanung im Landesverband; Konfliktbeseitigung; Kommunikation mit allen Ebenen und Strukturen; Zeichnungsberechtigung entsprechend Satzung; Treffen von Finanzentscheidungen mit dem Schatzmeister im Rahmen der Finanzordnung)
- Verantwortlich für das Funktionieren der Landesgeschäftsstelle (Personalplanung, Sicherstellung von Arbeitsbedingungen; Urlaubsplanung der MitarbeiterInnen; Führen von Personalgesprächen; Bewerbungsgespräche im Auftrag des Vorsitzenden führen)
- Sicherstellung der Informationsflüsse & Vernetzung zwischen Bundespartei und Landespartei sowie zu den Fraktionen und TrägerInnen um die Partei im Landesverband (Örtliche Verbände, Kreisvorsitzende, KreisgeschäftsführerInnen, Landesweite Zusammenschlüsse)
- Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes von Veranstaltungen / Konferenzen des Landesvorstandes
- Teilnahme an den Beratungen mit Parteigliederungen und –strukturen im Rahmen der Terminplanung des Landesvorstandes (außer bei SchatzmeisterInnenberatung, jeweils inhaltliche Vorbereitung in Absprache mit dem Landesvorstand bzw. dem Landesvorsitzenden, Sicherstellung der Durchführung und der Dokumentation sowie Nachbereitung)
- Sicherstellung des Austausches mit anderen Landesverbänden zur gegenseitigen Unterstützung, aber auch zur Kostenoptimierung (gemeinschaftliche Projekte und Produktionen)
- Konzeptionen erstellen für die Bereiche der Parteientwicklung, Mitgliederarbeit, der strategischen Positionierung der LINKEN, bei innerparteilichen Debatten, für öffentliches Wirken
- Mitglied der Arbeitgebertarifkommission
- Zuständig für Gremienarbeit und deren Funktionieren (Landesvorstand, Landrat, Bundesausschuss, Landesparteitage und die Teilnahme des Landesverbandes an Bundesparteitagen)
- Mitglied des Landesrates mit beratender Stimme
- Zuständig für die Übersetzung von Kampagnen der Partei auf die Landesebene und Erarbeitung von Umsetzungskonzepten; Erarbeitung von Vorschlägen für landesweite Kampagnen, Konzepterarbeitung und Vorantreiben der Umsetzung
- Teilnahme an der Beratung der LandesgeschäftsführerInnen beim Parteivorstand und Teilnahme an Beratungen von Arbeitsgruppen, in der der Landesvorstand entsendet hat
Sicherstellung der Teilnahme an Wahlen im Landesverband auf den verschiedenen Ebene (Erfüllung formaler Voraussetzungen; Beratung von Kreisverbänden und Ortsverbänden zu diesen Fragen) - Unterstützung des Ehrenamtes im Rahmen der Möglichkeiten des Landesverbandes
Im Detail heißt das bis heute:
1. Personalverantwortung:
- Mitarbeiterführung, Mitarbeiterplanung
- Prozesse von Stellenbesetzungen auf den Weg bringen
- Konflikte klären
- Vierteljährliche Gespräche mit dem Betriebsrat
- Teilnahme an der Betriebsversammlung // einmal jährlich Bericht des Arbeitgebers gemäß BetrVG
- Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeiter*innenberatung (vierteljährlich)
- Tarifverhandlungen (auf der Arbeitgeberseite für DIE LINKE)
- ca. Alle zwei Jahre Mitarbeiter*innengespräche mit Evaluation der Stellenbeschreibungen
- Ausstellungen von Arbeitszeugnissen gemäß arbeitsrechtlichen Anforderungen, die valide sind
- generell: Kenntnisse des Arbeitsrechtes und des BetrVG
2. Prozessplanung, ‑begleitung, ‑kontrolle
- Beschlussumsetzung nach Landesparteitagen, daraus folgende Aufträge in die Jahresplanung einarbeiten und konzeptionell untersetzen und ggf. Schreiben von Anträgen
- Beschlussumsetzung nach Landesvorstandsbeschlüssen und Beschlüssen aus gemeinsamen Beratungen mit LaVo, LaRa und Kreisvorsitzenden
- ggf. konzeptionelle Überlegungen, wie Arbeitsaufträge umgesetzt werden (Arbeitsgruppen, Veranstaltungen, wen einbeziehen, basisdemokratisch)
- Konzeptionelle Weiterentwicklung von Dokumentationsmöglichkeiten offener Formate
- Mitglieder an Zuarbeiten und Mitwirkung bei Veranstaltungen erinnern
3. Dokumentation
- generell: schauen, dass sich Debatten richtig widerspiegeln, aber auch nicht falsch interpretiert werden können
- Beschlüsse und Protokolle Landesvorstand
- Festlegungen und Niederschriften aus den Treffen der Kreisgeschäftsführer*innen und Wahlkampfverantwortlichen
- Festlegungen und Niederschriften aus den Treffen der Kreisvorsitzenden
- Festlegungen und Niederschriften aus den Treffen der LwZ und der Ortsverbandsvorsitzenden
4. Politische Jahresplanung für den Landesverband
- anhand von Fristen (LVV, LPT) in Landes- und Bundessatzung, bei Wahlen zusätzlich der gesetzlichen Fristen und unter Berücksichtigung von Sitzungswochen, Ferien und ehrenamtlichen Terminen der Vorstandsmitglieder
5. Koordinierung Teilnahme der sächsischen Mitglieder des Bundesausschusses
- inhaltliche Absprachen vor Bundesausschusssitzungen mit anderen Ländern
- ggf. Rechtzeitig Debatten im Landesvorstand platzieren
6. Langfristige Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wahlkämpfen
- Strategien zu Inhalts- und Personalfindung und Aufstellung
- Budgetplanung (gemeinsam mit anderen Akteur*innen)
- Wahlkampfziele mit erarbeiten (organisatorische Ziele vorschlagen)
- Vertragsverhandlungen mit Agentur
- Entscheidungsstrukturen aufbauen
- schauen, wie man Ehrenamtliche auch aus anderen Ländern mit einbeziehtTrouble Shooting, wenn Dinge im Wahlkampf schief laufen (Außerungen von Kandidierenden, Logistik, Material, …)
- ggf. Einhegen von Mitgliedergewinnung usw.
- Ergebnisse am Wahlabend beobachten und an Sprachregelungen mitarbeiten; diese dann auch kommunizieren
- Wahlauswertung schreiben (mindestens organisatorisch)
7. Beschlüsse des Landesvorstandes sowie der Bundesebene ggf. Verteidigen bzw. transparent machen im Landesverband
- bei Ortsverbänden, LwZ, im Landesrat
- Debatten im Sinne der Vorstandsbeschlüsse führen
8. Akteur*innen spektrenübergreifend einbinden
- zu Gruppen, Multiplikator*innen und Partner*innen fahren, Konflikte versuchen zu vermeiden und ggf. moderieren, Einbinden, wo das sinnvoll erscheint, Kompromisse aushandeln
- Koordinierung von Arbeitsgruppen; drängen auf Ergebnisse, ggf. selbst mitarbeiten, regelmäßig Arbeitsstand abfragen
9. Vorbereitung Landesparteitage
- rechtzeitig Beauftragung Leitantrag beschließen lassen
- Objektsuche und Beschlussfassung dazu
- Übersicht über Anträge und Änderungsanträge
- Einberufung sicherstellen
- Versendung Einladungen fristgemäß
- Endkorrektur und Versendung Unterlagen fristgemäß
- Aufforderung für Kandidaturen
- Regularien erarbeiten (bei Arbeitsgremien auf Ausgewogenheit und Wünsche Delis achten, Kontakt zur ARK, Zeitplan, TO, GO)
- Ablauf planen
- Dienstleister vertraglich binden
- Personal und Ehrenamtliche einplanen (letztere rechtzeitig anfragen)
- Tagungspräsidium betreuen (Fragen zur GO beantworten, auf knifflige Punkte hinweisen)
- Regieplan für Tagungspräsidium und Technik
- Gesamtüberblick
- Ggf. Verteidigen von Anträgen
10. Landesgruppe Bundestagsfraktion und AG 27 der Abgeordneten der LINKEN im Sächsischen Landtag
- Durchsetzung Landesparteitagsbeschlüsse
- Ausgleich der Regionen beachten und diesen versuchen zu vereinbaren
- den gesamten Landesverband im Blick haben
- Regionalmitarbeiter*innen informieren und ggf. einbinden
11. Parteivorstand
- Im Blick haben, ob sachsenrelevante Dinge verhandelt werden
- Ggf. Landesvorsitz oder andere Akteur*innen informieren
12. Finanzplanung, Finanzen, Verträge und Ausgabenoptimierung
- generell für alle Veranstaltungen wasserdichten Finanzplan erarbeiten
- Alle Verträge Landesgeschäftsstelle, Landesverband im Blick haben und ggf. kündigen, hinterfragen, ob diese weiter geführt werden müssen
- Kontrolle und Abzeichnen aller Rechnungen (ggf. Nichterstattungen klären, weil Ausgabe z.B. nicht angemeldet oder Finanzordnung nicht entspricht), Weiterberechnung insbesondere im
- Wahlkampf gemäß Absprachen mit den Kreisen vorbereiten
- Kasse kontrollieren und unterzeichnen (alle Belege)
- Personalplanung (siehe Empfehlungen Ombudsmann, die Landesvorstand beschlossen hat und siehe Finanzordnung)
13. Konflikte im Landesverband
- Hinfahren, wenn es irgendwo brennt
Ehrenamtlich habe ich noch die folgenden Aufgaben übernommen:
Neumitgliedertreffen, Mentoringprogramm und Co., Mitglied im Bundesausschuss, Mitglied im Kreisvorstand Erzgebirge und der AG Zukunft im Erzgebirge
Die Aushandlung der Stellenbeschreibung erfolgt mit dem Landesvorsitz und muss sich in die Abläufe des Landesverbandes und der Landesgeschäftsstelle einpassen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit war, ist und bleibt deshalb hierbei eine zentrale Voraussetzung an beide Ämter.
Finanzen — Transparenz
Zur Wahrheit gehört, dass die viele Reisetätigkeit auch Aufwendungen mit sich bringen. Logischerweise habe ich diese bei der Partei nur in geringem Maße abgerechnet. Hier eine kleine Übersicht. Jeder muss das für sich selbst entscheiden, was er tut und was er kann. Es ist keine Verpflichtung. Da Abgeordnete ihre Ausgaben meiner Meinung nach richtigerweise transparent machen, will ich dem nicht nachstehen.
Einkommen (brutto): 4250 Euro
Einkommen (netto): ca. 2540 Euro
Parteibeitrag: 130 Euro
Spenden mtl.: 350 Euro
Kosten für Übernachtungen mtl.: 150 — 200 Euro
Reisekosten (Mietwagen, Car Sharing) mtl.: 250 Euro
Mitgliedschaften bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen und dem Kommunalpolitischen Forum.
Ansonsten sind bei Treffen hin und wieder Teilnehmer*innen dabei, die sich keine Getränke oder Versorgung zu Cateringpreisen leisten können. Hier helfe ich gern. Meine Mobilfunkrechnungen, Onlinekosten usw. trage ich privat.
Tagessätze für Reisetätigkeit habe ich generell mit der Steuererklärung geltend gemacht und nicht bei der Partei. Diese Aufstellung gilt selbstverständlich nur bis Ende August 2017, seit 1. Septembern ich Mitglied des Landtages und habe einen entsprechend anderen finanziellen Rahmen, den zeitnah transparent machen werde.
Zeitaufwand
Wir sind eine ehrenamtlich arbeitende Partei. Deshalb finden viele Termine an Wochenenden statt.
Besuch von Kreisparteitagen — jährlich 8–10 Samstage
Bundesparteitag — ein Wochenende jährlich
Klausur Landesvorstand — ein Wochenende jährlich
Landesparteitag — ein bis eineinhalb Wochenenden
Neumitgliedertreffen (zentral und dezentral) — 3 bis 4 Samstag jährlich
Landesrat — mindestens ein Samstag im Vierteljahr
Beratungen mit den Kreisvorsitzenden — 4 Samstage
Politische Bildungsveranstaltungen/Wahlkampfvorbereitung usw. (zentral und dezentral)- 4 — 6 Samstage jährlich
Treffen mit den Landesweiten Zusammenschlüssen — mindestens ein Samstag jährlich
Landesschatzmeister*innen- und Landesgeschäftsführer*innenklausur — ein Freitag und Samstag jährlich
Landesvorstand — 10 Sitzungen ab 17 Uhr (derzeit freitags)
Beratung mit den Kreisgeschäftsführer*Innen — 4 — 6 Beratungen jährlich ab 17 Uhr in der Woche
Mitarbeiter*innenklausur — 2 Tage pro Jahr
Arbeitgebertarifkommission — mindestens 3–4 Tagestermine in Berlin (so lange halt die Tarifverhandlung dauert)
gf. Landesvorstand — 20 Sitzungen ab ca. 16 Uhr in der Woche
Hinzu kommen weitere Veranstaltungen, wie Anreisekoordinierung bei Demonstrationen, Veranstaltungen auf Bundesebene, Treffen mit Kreisvorständen, Termine in der Landtagsfraktion, Treffen mit der Landesgruppe in Berlin, Ortsverbandsberatungen in ganz Sachsen usw.
Einen Überstundenausgleich gibt es in dem Sinne nicht. Arbeit muss erledigt werden. So habe ich das immer gehalten.
Ich hatte ca. 6–8 freie Wochenenden im Jahr, habe mir aber erlaubt von Mitte Dezember bis Anfang Januar immer einen längeren Jahresurlaub und auch im Sommer 2–3 Wochen frei zu machen. Für meine persönliche Situation war das total in Ordnung und fand alles im allen sehr rund.