Ein Angriff auf die Freiheit

Die bish­er unter Auss­chluss der Öffentlichkeit debat­tierte Reform des säch­sis­chen Polizeige­set­zes erlebte let­zte Woche eine Zäsur. Das Medi­en­por­tal Buzfeed veröf­fentlichte den bish­er für den inter­nen Gebrauch vorge­se­henen Ref­er­ente­nen­twurf. Der brisante Inhalt: Aufrüs­tung und mas­sive Kom­pe­ten­z­er­weiterun­gen der Polizei sowie Polizeibehör­den. Hierzu Antje Feiks, Lan­desvor­sitzende DIE LINKE. Sach­sen:

„Das vor­liegende Doku­ment lässt zweifeln, ob die Ver­fass­er sich der Trag­weite ihrer Aus­führun­gen bewusst sind. Innen­min­is­ter Wöller lobt den Entwurf als ‚Qual­itätssprung und deut­liche Verbesserung des gel­tenden Rechts‘. Für mich bleibt offen, was er damit meint. Laut Entwurf soll die Polizei die Möglichkeit erhal­ten, zeitweise geheime öffentliche Kon­troll­bere­iche einzuricht­en oder aber flächen­deck­ende Videoüberwachung mit detail­liert­er Per­son­en­erken­nung anzuord­nen. Dies sind ele­mentare Ein­griffe in die Per­sön­lichkeit­srechte eines jeden Indi­vidu­ums und stellen fak­tisch alle Men­schen unter Gen­er­alver­dacht. Dies ent­behrt jed­wed­er Ver­hält­nis­mäßigkeit.

Doch dem nicht genug, die Polizei soll mit Hand­granat­en, Maschi­nengewehren und Tasern aufgerüstet wer­den. Weit­er­hin ist geplant, dass die Polizeibehör­den weitre­ichen­dere Kom­pe­ten­zen erhal­ten und fak­tisch zu ein­er Polizei light aufgew­ertet wer­den sollen.

Dies lässt die Frage aufkom­men, welch­es Szenario den Ver­fassern dieses Doku­mentes vorschwebt. Braucht es wirk­lich Hand­granat­en oder Maschi­nengewehre um die öffentliche Ord­nung zu sich­ern? Auch die aktuelle Krim­i­nal­sta­tis­tik liefert keinen Hin­weis, warum diese Ver­schär­fung notwendig sein sollte. Die Zahlen bele­gen einen Rück­gang der Straftat­en und keine extreme Steigerung, die diesen Geset­ze­sen­twurf in irgen­dein­er Weise recht­fer­ti­gen wür­den.

Obwohl derzeit die bayrische Polizeige­set­zesän­derung im Fokus der medi­alen Berichter­stat­tung liegt, ist der hier vor­liegende Entwurf nicht von min­der­er Bedeu­tung. Vielmehr zeigt er, dass die union­s­ge­führten Bun­deslän­der eine mas­sive Ausweitung der Polizeikom­pe­ten­zen ini­ti­ieren. Dies ist die falsche Antwort auf Ter­ror­is­mus und die Forderung rechter Kräfte nach einem starken Staat. Ein stark­er Staat sollte an seinen demokratis­chen Frei­heit­en fes­thal­ten und diese nicht aus Oppor­tu­nitäts­grün­den opfern. Für mich ist dieser Entwurf ein ele­mentar­er Angriff auf die Frei­heit eines jeden Men­schen und in dieser Form abzulehnen.

Wir, die Partei DIE LINKE, wer­den die näch­sten Wochen nutzen, um mit Partner*innen ins Gespräch zu kom­men und gle­ichzeit­ig eine Debat­te zu führen, was die Änderun­gen ein­er­seits für Sach­sen bedeuten und ander­er­seits, wie für uns LINKE eine sin­nvolle Strate­gie der Sicher­heit­spoli­tik im Freis­taat ausse­hen kann. Weitre­ichende Ein­griffe in Grun­drechte, die immer noch Bürger*innen vorm Staat schützen sollen, dulden wir nicht.“