Eine Ungerechtigkeit beim Rundfunkbeitrag wird beseitigt – sozial gerecht ist er trotzdem noch nicht

Zum heuti­gen Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts, das den Rund­funkbeitrag als weit­ge­hend für ver­fas­sungs­gemäß hält, erk­lärt die medi­en­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE, Antje Feiks:

„Grund­sät­zlich befür­worten wir das Vorhan­den­sein des öffentlich-rechtlichen Rund­funks mit sol­i­darisch­er Finanzierung, weil wir glauben, dass man die Auf­gaben der öffentlichen Massen­me­di­en nicht allein pri­vat­en Anbi­etern über­lassen kann, deren Dasein­szweck naturgemäß in erster Lin­ie der Prof­it ist. Von ihnen wäre eine neu­trale Berichter­stat­tung schon gar nicht zu erwarten. Die Beitrags­fi­nanzierung eröffnet einen Spiel­raum, den pri­vate Anbi­eter nicht haben, für zeitaufwändi­gen, hochw­er­ti­gen, hin­ter­gründi­gen, kri­tis­chen Jour­nal­is­mus – bei aller Kri­tik, die man etwa an der Pro­gram­mgestal­tung üben kann. Insofern ist es gut, dass das Bun­desver­fas­sungs­gericht heute den öffentlich-rechtlichen Rund­funk gestärkt hat. Öffentliche Medi­enun­ternehmen sich­ern gewisse Grund­stan­dards hin­sichtlich ser­iös­er Infor­ma­tion, freier Mei­n­ungs­bil­dung und poli­tis­ch­er Kon­tro­verse, aber auch bei niveau­voller Unter­hal­tung und kul­tureller Bil­dung in den europäis­chen Demokra­tien.

Das ändert aber nichts an Ungerechtigkeit­en des heuti­gen Gebühren­sys­tems. Das Gericht fordert nun den Geset­zge­ber auf, eine wesentliche Ungerechtigkeit zu kor­rigieren. Auch wer mehrere Woh­nun­gen nutzt, darf kün­ftig nur ein­ma­lig mit dem Rund­funkbeitrag belastet wer­den. Das begrüße ich. Des Beitragssys­tems muss allerd­ings grund­sät­zlich über­ar­beit­et wer­den, um es sozial gerecht zu machen.

Von der haushalts­be­zo­gene Abgabe gibt es weit­er­hin viel zu wenige Befreiungstatbestände, etwa für die Empfänger geringer Einkom­men. Anders als CDU und SPD, die das neue Rund­funk­fi­nanzierungssys­tem let­ztlich durchge­set­zt haben, treten wir gegen eine pauschale und an vie­len Stellen ungerechte Abgabe ein. Wir wollen, dass die Beiträge einkom­mens­ab­hängig gestaffelt und den unter­sten Einkom­mensgrup­pen erlassen wer­den. Mit­tel­fristig muss die anachro­nis­tis­che Erhe­bung der Rund­funkbeiträge auf Woh­nun­gen, Betrieb­sstät­ten, Fahrzeuge und Hotelz­im­mer durch eine einkom­mens­ab­hängige Erhe­bung auf erwach­sene Per­so­n­en erset­zt wer­den. Diese würde der heuti­gen Medi­en­wirk­lichkeit mit Emp­fangsmöglichkeit­en bzw. Online-Anbindung in fast allen Lebensla­gen gerecht.“