Für vielfältigen Rundfunk — Endgültige Umstellung der Digitalisierung im Rundfunk bis 2025 verschoben
Am 11. Dezember 2018 befasste sich der Sächsische Landtag mit der 6. Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Diese Änderung beinhaltet dass vor allem die kleinen Kabelnetzbetreiber einen Aufschub zur Umstellung auf das Digitale bis maximal 2025 bekommen. Dazu müssen sie aber an die Sächsische Landesmedienanstalt ein Konzept einreichen, wie sie in den nächsten Jahren die Umstellung bewerkstelligen wollen.
Hier der Redebeitrag von Antje Feiks, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, zur Plenarsitzung:
Die Digitalisierung – das Schlagwort der heutigen Zeit – findet nicht nur in der Arbeitswelt und Technologie statt, sondern auch im Bereich der Medien und des Rundfunks.
Es ist richtig, dass die Digitalisierung in diesem Bereich auch weiter voran schreitet und wir als Politik diesen Prozess aktiv begleiten und befördern. Dass die endgültige Umstellung auf die digitale Verbreitung in den letzten Jahren immer wieder verschoben wurde, hatte seine guten Gründe – sowohl für die Betreiber*innen als auch die Nutzerinnen und Nutzer.
Dies gilt auch für diese Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Der nochmaligen Verschiebung der vollständigen Umstellung der digitalen Verbreitung in den Kabelnetzen können meine Fraktion und ich zustimmen.
Schließlich soll der Prozess nicht zu Lasten der kleinen, lokalen sächsischen Kabelgesellschaften gehen, die mit der Umstellung zu kämpfen haben – aus wirtschaftlichen Gründen und/oder aufgrund der topographischen Lage.
Mit der heutigen Gesetzesänderung geben wir diesen Kabelnetzbetreibern nochmal eine Frist für die Umstellung auf digitale Verbreitung bis 2025. Dadurch sichern wir die bestehende Rundfunkvielfalt in Sachsen.
Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur, wenn die Kabelnetzbetreiber zugleich der Sächsischen Landesmedienanstalt einen Plan vorlegen, wie sie bis 31. Dezember 2025 die Umstellung bewerkstelligen wollen. Damit machen wir deutlich, dass wir den Digitalisierungsprozess nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben wollen.
Ganz ohne Kritik bin ich an der Vorlage aber nicht: Fraglich ist für mich die zusätzliche Einschränkung bei der Zahl der Anschlussstellen. Wenn wir wirklich die kleinen Kabelbetreiber unterstützen wollen, ist die festgesetzte Grenze von 1.000 Anschlussstellen willkürlich. Für mich ist sie zu gering.
Alle Fraktionen haben das Schreiben der Kabelgemeinschaft Coschütz-Plauen erhalten, die zu Recht darauf hinweist, dass eine Differenzierung zwischen kleinen, regionalen Netzbetreibern und großen Gesellschaften nur dann Sinn macht, wenn deren tatsächliche Größe berücksichtigt wird.
Vodafone, Kabel Deutschland, Telekom oder Pyur haben Millionen Kunden, während so ein kleiner Kabelbetreiber wie die Kabelgemeinschaft Coschütz-Plauen nur circa 2.200 hat. Andere sächsische Betreiber liegen leicht darüber, andere darunter.
Deshalb: Die durch das Gesetz festgelegte Härtefallregelung sollte von der SLM zugunsten der hiesigen Kabelnetzbetreiber ausgelegt werden. Die SLM darf hier nicht als Hardlinerin auftreten, sondern muss auch Lösungssucherin für die jeweilige kleine Kabelgesellschaft sein.
Wir werden diesen Prozess auf alle Fälle weiter politisch begleiten, damit auch zukünftig die in Sachsen lebenden Menschen technisch guten und vielfältigen Rundfunk beziehen können.