Linksfraktion will Säule sozialer Rechte für Europäische Union – dafür muss sich Sachsen stark machen!

Heute hat die Links­frak­tion den Antrag „Europäis­che Union sozial gestal­ten – Säule sozialer Rechte (ESSR) durch den Freis­taat Sach­sen umfassend stärken“ (Par­la­ments-Druck­sache 6/17432) einge­bracht. Dazu erk­lärt Susanne Schaper, sozialpoli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag:

Fakt ist: Die bish­er ein­seit­ig wirtschaft­spoli­tis­che Ori­en­tierung der EU hat schon zu viele Prob­leme verur­sacht hat und viele Men­schen in den EU-Län­dern mussten dafür hohe Preise zahlen.

Poli­tisch stark kann Europa nur dann sein,
— wenn soziale Ver­w­er­fun­gen ver­mieden wer­den,
— wenn Europäerin­nen und Europäer einen Min­destschutz im Falle eines Mark­tver­sagens haben, der sie vor dem Absturz in die Armut auf­fängt,
— wenn sie erken­nen kön­nen, dass in diesem Europa auch für sie per­sön­lich wichtige soziale Übereinkün­ftige zus­tande gebracht wer­den.

Das müssen Übereinkün­fte sein, die mehr als eine Dekla­ra­tion oder ein Beken­nt­nis sind, denn davon gibt es schon mehr als genug. Es müssen verbindliche Regelun­gen her, die in allen Mit­glied­staat­en gel­ten und ein­klag­bar wer­den. Tat­säch­liche Verbindlichkeit ist nur zu erre­ichen, wenn die Europäis­che Säule sozialer Rechte in das Primär­recht der EU aufgenom­men wird.
Das heißt, die Grund­satzverträge müssen erneuert wer­den, damit der sozialen Inte­gra­tion inner­halb der Union und in den Mit­gliedsstaat­en der gle­iche Stel­len­wert zugemessen wird, wie ihn die wirtschaftliche Inte­gra­tion bere­its hat.“

Antje Feiks, Mit­glied der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag, fügt hinzu:

„Die soziale Säule ist ja nun wirk­lich kein Teufel­szeug. Es han­delt sich fak­tisch um die Unter­set­zung und Fortschrei­bung der EU-Grun­drechte-Char­ta, immer­hin einem Bestandteil des Liss­abon-Ver­trages und damit des Primär­rechts dieser Europäis­chen Union. Dessen Bedeu­tung hat uns allen ja ger­ade wieder der Europäis­che Gericht­shof in Sachen Arbeit­szeit­nach­weis vor Augen gehal­ten. Und genau da gehört die ESSR eigentlich auch hin, ins Primär­recht.

Wo bleiben denn die Tat­en der Säch­sis­chen Staat­sregierung für eine Pri­vatisierungs­bremse,

für den Aus­bau des ÖPNV und der dig­i­tal­en Kom­mu­nika­tion, um Punkt 20 der ESSR mit Leben zu füllen und den Men­schen im Freis­taat den bezahlbaren Zugang zu Wass­er, Energie, Verkehr und Kom­mu­nika­tions­di­en­stleis­tun­gen zu garantieren?“