Bekommen demnächst alle Medienunternehmen kostenlos einen Veranstaltungsraum in Sachsens Staatskanzlei?

Am 23. Juni fand in Dres­den ein „Foy­erge­spräch“ der Zeitschrift „Cicero“ zum The­ma „Was ist heute kon­ser­v­a­tiv“ statt. Es disku­tierten Min­is­ter­präsi­dent Michael Kretschmer, der His­torik­er Andreas Röd­der und die „Cicero“-Chefredakteure Alexan­der Mar­guier und Christoph Schwen­nicke. Brisant ist die Wahl des Ver­anstal­tung­sortes: die Säch­sis­che Staatskan­zlei.

Die medi­en­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE, Antje Feiks, hat die Staat­sregierung nach den Hin­ter­grün­den befragt (Druck­sache 6/18030) und erk­lärt zur Antwort:

Die dür­ren Zeilen des Staatskan­zle­ichefs bestäti­gen meine Ver­mu­tung, dass die Ortswahl prob­lema­tisch ist. Mit­geteilt wird lediglich, man habe sich „darauf ver­ständigt“, dass die Staatskan­zlei die Räum­lichkeit­en bere­it­stelle und die Zeitschrift die Ver­anstal­tung­stech­nik, das Miet­mo­bil­iar sowie das Sicher­heitsper­son­al. Ein Ent­gelt hat­te das Mag­a­zin nicht zu entricht­en. Die Staatskan­zlei erk­lärt nicht, weshalb sie es für angemessen hielt, ein einzelnes pri­vatwirtschaftlich­es Medi­enun­ternehmen in dieser Weise zu bevorzu­gen. Zu den Beweg­grün­den wird lediglich mit­geteilt, man habe mit den Bürg­erin­nen und Bürg­ern den Dia­log führen wollen. Das aber erfol­gt bere­its an vie­len anderen Orten und zu vie­len anderen Gele­gen­heit­en.

Auch die Auflis­tung zu mein­er Frage, in welchen anderen Fällen pri­va­trechtliche Medi­enun­ternehmen oder andere nicht dem Freis­taat zuzuord­nende Ver­anstal­ter Räum­lichkeit­en der Staatskan­zlei nutzen kon­nten, bestärkt mich darin, dass es sich hier um einen Tabubruch han­delt. Denn wed­er der Deutsch-Tschechis­che Zukun­fts­fonds noch die Stiftung Lebendi­ge Stadt noch der Branchen­ver­band Bitkom e. V. oder die Ini­tia­tive „Mach meinen Kumpel nicht an!“ sind pri­va­trechtliche Medi­enun­ternehmen.

Der Min­is­ter­präsi­dent muss jet­zt die Frage beant­worten, ob kün­ftig alle Medi­enun­ternehmen kosten­los Ver­anstal­tungsräume der Säch­sis­chen Staatskan­zlei nutzen kön­nen und falls nein, welche Kri­te­rien für eine Ablehnung jew­eils herange­zo­gen wer­den sollen. Vielle­icht möcht­en ja beispiel­sweise die sozial­is­tis­chen Tageszeitun­gen dem­nächst mit Her­rn Kretschmer unter dessen Dach debat­tieren?