Pressemitteilung: Mehr deutsche und europäische Produktionen ins Privatfernsehen – für klare Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag!
Wenn man die privaten und die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender hinsichtlich der Herkunft ihrer ausgestrahlten Produktionen vergleicht, zeigen sich starke Unterschiede. Bei Fictionangeboten – die bei den Privatsendern einen Großteil des Programms ausmachen – betrug der Anteil deutscher sowie europäischer Produktionen und Ko-Produktionen 2018 bei der ARD 91 Prozent und beim ZDF 85 Prozent. RTL konnte wenigstens 57 Prozent deutsche oder europäische Produktionen vorweisen, Sat1 hingegen nur 17 Prozent. Pro 7 strahlte gar nur zwei Prozent deutsche bzw. europäische Produktionen aus (Media-Perspektiven 4/2019, S. 179ff). Der Rest des Programms kommt vor allem aus den USA.
Dabei legt der Rundfunkstaatsvertrag im Paragraph 6 fest, dass die Fernsehanstalten für einen „wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen sowie Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum sorgen“ sollen. Das empfiehlt auch die Fernsehrichtlinie der Europäischen Kommission. Allerdings gibt es keine gesetzliche Vorgabe für den Fall, dass Rundfunkanstalten sich nicht daran halten.
Dazu erklärt Antje Feiks, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„Immer wieder hört man von Medienpolitiker*innen, wie wichtig es ist, die deutsche Filmproduktionslandschaft zu fördern. Aber es reicht nicht, Förderprogramme aufzulegen oder aufzustocken. Man muss auch dafür sorgen, dass diese Produktionen einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Wir müssen klar festlegen, wie hoch der Anteil an deutschen und europäischen Produktionen im Programm der Fernsehanstalten sein muss.
Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag sind keine Lappalie, sondern Ordnungswidrigkeiten, die von den Landesmedienanstalten sanktioniert werden. Das kann von einer Geldbuße bei einmaligem Verstoß bis zum Entzug der Lizenz gehen, wenn Verstöße mehrfach vorkommen. Die Soll-Bestimmung im §6 sollte zur Muss-Bestimmung aufgewertet werden, damit es rechtssicher sanktioniert werden kann, wenn Sender zu wenige Produktionen aus Deutschland und Europa zeigen.
Dass es geht, zeigen die Öffentlich-Rechtlichen. Diese sollten für ihr Engagement zur Sicherung des audiovisuellen Erbes weiter unterstützt werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Rundfunkstaatsvertrag in diesem Passus verändert wird. Denn Soll-Bestimmungen und Empfehlungen reichen nicht. Wir als Gesetzgeber müssen handeln und die Filmschaffenden und Produzenten darin unterstützen, dass ihre Werke von einer breiten Masse gesehen werden.