Pressemitteilung: Mehr deutsche und europäische Produktionen ins Privatfernsehen – für klare Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag!

Wenn man die pri­vat­en und die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender hin­sichtlich der Herkun­ft ihrer aus­ges­trahlten Pro­duk­tio­nen ver­gle­icht, zeigen sich starke Unter­schiede. Bei Fic­tio­nange­boten – die bei den Pri­vat­sendern einen Großteil des Pro­gramms aus­machen – betrug der Anteil deutsch­er sowie europäis­ch­er Pro­duk­tio­nen und Ko-Pro­duk­tio­nen 2018 bei der ARD 91 Prozent und beim ZDF 85 Prozent. RTL kon­nte wenig­stens 57 Prozent deutsche oder europäis­che Pro­duk­tio­nen vor­weisen, Sat1 hinge­gen nur 17 Prozent. Pro 7 strahlte gar nur zwei Prozent deutsche bzw. europäis­che Pro­duk­tio­nen aus (Media-Per­spek­tiv­en 4/2019, S. 179ff). Der Rest des Pro­gramms kommt vor allem aus den USA.

Dabei legt der Rund­funkstaatsver­trag im Para­graph 6 fest, dass die Fernse­hanstal­ten für einen „wesentlichen Anteil an Eigen­pro­duk­tio­nen sowie Auf­trags- und Gemein­schaft­spro­duk­tio­nen aus dem deutschsprachi­gen und europäis­chen Raum sor­gen“ sollen. Das emp­fiehlt auch die Fernsehrichtlin­ie der Europäis­chen Kom­mis­sion. Allerd­ings gibt es keine geset­zliche Vor­gabe für den Fall, dass Rund­funkanstal­ten sich nicht daran hal­ten.

Dazu erk­lärt Antje Feiks, medi­en­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag:

„Immer wieder hört man von Medienpolitiker*innen, wie wichtig es ist, die deutsche Film­pro­duk­tion­s­land­schaft zu fördern. Aber es reicht nicht, Förder­pro­gramme aufzule­gen oder aufzu­s­tock­en. Man muss auch dafür sor­gen, dass diese Pro­duk­tio­nen einem bre­it­en Pub­likum zugänglich gemacht wer­den. Wir müssen klar fes­tle­gen, wie hoch der Anteil an deutschen und europäis­chen Pro­duk­tio­nen im Pro­gramm der Fernse­hanstal­ten sein muss.

Ver­stöße gegen den Rund­funkstaatsver­trag sind keine Lap­palie, son­dern Ord­nungswidrigkeit­en, die von den Lan­desme­di­en­anstal­ten sank­tion­iert wer­den. Das kann von ein­er Geld­buße bei ein­ma­ligem Ver­stoß bis zum Entzug der Lizenz gehen, wenn Ver­stöße mehrfach vorkom­men. Die Soll-Bes­tim­mung im §6 sollte zur Muss-Bes­tim­mung aufgew­ertet wer­den, damit es rechtssich­er sank­tion­iert wer­den kann, wenn Sender zu wenige Pro­duk­tio­nen aus Deutsch­land und Europa zeigen.

Dass es geht, zeigen die Öffentlich-Rechtlichen. Diese soll­ten für ihr Engage­ment zur Sicherung des audio­vi­suellen Erbes weit­er unter­stützt wer­den. Ich werde mich dafür ein­set­zen, dass der Rund­funkstaatsver­trag in diesem Pas­sus verän­dert wird. Denn Soll-Bes­tim­mungen und Empfehlun­gen reichen nicht. Wir als Geset­zge­ber müssen han­deln und die Film­schaf­fend­en und Pro­duzen­ten darin unter­stützen, dass ihre Werke von ein­er bre­it­en Masse gese­hen wer­den.