Keine Mitnahmeeffekte für Strafverfolgungsbehörden – anlasslose Vorratsdatenspeicherung endlich beerdigen!
Infolge eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs dürfte die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder aufflammen. Dazu erklärt Antje Feiks, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Datenschutz:
„Im Rechtsstaat dürfen nur diejenigen Menschen staatlich verfolgt werden, bei denen sich der Verdacht erhärtet, dass sie gegen Gesetze verstoßen haben. Eine pauschale anlasslose Vorratsdatenspeicherung stellt hingegen alle Bürgerinnen und Bürger unter Terrorverdacht, wobei Ermittlungserfolge bei der Aufklärung schwerer Straftaten keineswegs nachgewiesen sind. Deshalb gehören Pläne zur Vorratsdatenspeicherung, die zuletzt auch vom umstrittenen sächsischen Innenminister Roland Wöller verfolgt wurden, in den Mülleimer.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 festgestellt, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um ‚einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite handelt, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt‘. Und: ‚Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrakte – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation.‘ (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010, Rn. 210 bis 212). Damit ließen sich Persönlichkeit und Privatleben, Beziehungen und Bewegungen von Millionen unschuldiger Menschen ausforschen. Ein solches Vorgehen darf nur bei konkreten Verdachtsmomenten und unter strenger richterlicher Kontrolle erlaubt sein. ‚Mitnahmeeffekte‘ darf es für Strafverfolgungsbehörden nicht geben!
In Deutschland läuft die juristische Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung. Egal wie sie ausgehen mag: Es ist eine politische Entscheidung, ob die Behörden den rechtlichen Spielraum ausnutzen sollen. Wir stehen dafür ein, das nicht zu tun. Es ist widersinnig, auf Vorrat Daten zu speichern, um konkrete Straftaten aufzuklären, die noch gar nicht begangen worden sind und im Falle der allermeisten Betroffenen niemals begangen sein werden. Unter Verweis auf vermeintlich notwendige Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung soll die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger per Generalverdacht und Grundrechtseingriff bestraft werden, obwohl sie sich gesetzestreu verhalten. Das ist ein Kennzeichen von Diktaturen und keines von Demokratien.“