Schluss mit der Intransparenz bei Funkzellenabfragen!
Wer ein Handy benutzt, ist je nach Aufenthaltsort Teil einer Funkzelle – und kann so jederzeit in eine Funkzellenabfrage geraten, die inzwischen zu den routinemäßigen Ermittlungsmethoden der Behörden gehören. So gehen regelmäßig Daten vieler unbeteiligter Menschen ins Netz, wenn Straftaten verfolgt werden. Die Staatsregierung will nicht transparent machen, wer in welchem Umfang davon betroffen ist, obwohl dies in technischer Hinsicht möglich ist, wie es etwa das Land Berlin zeigt. In Sachsen werde dies jedoch nicht statistisch erfasst (Drucksache 7/2986).
Die Linksfraktion setzt sich für ein Sächsisches Funkzellenabfragen-Transparenz-System ein, damit eine parlamentarische Kontrolle möglich wird und alle Bürgerinnen und Bürgern Auskunft erhalten können, in welchem Umfang ihre Daten bei Funkzellenabfragen erfasst worden sind (Drucksache 7/4584). Dazu erklärt Antje Feiks, Sprecherin für Datenschutz:
„Funkzellenabfragen sind Mittel der technischen Überwachung, die in die Grundrechte unbeteiligter Menschen massenhaft eingreifen. Im Rechtstaat muss kontrollierbar sein, ob die Ermittlungsbehörden verhältnismäßig vorgehen – ohne Informationen können das aber weder Abgeordnete noch Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen. Deshalb fordern wir Transparenz nach Berliner Vorbild, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.
Ein Transparenzsystem, das in enger Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu entwickeln wäre, würde die Betroffenen von Funkzellenabfragen schützen, insbesondere die Trägerinnen und Träger von Berufsgeheimnissen wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und ‑anwälte sowie Medienschaffende. Es muss klar sein, wer mit welcher Begründung welche Funkzellenabfragen beantragt und ausgeführt hat, wie die Ergebnisse aussahen und welche Daten erhoben wurden. In Sachsen gibt es leidvolle Erfahrungen mit überzogenen Funkzellenabfragen.“